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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§ 1. Geltung der Bedingungen
§ 1.1) Grundlagen
360-G erbringt seine Leistungen und Dienste ausschließlich auf der
Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für
die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
§ 1.2) Abweichungen von der AGB
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur
schriftlich vereinbart werden.
§ 1.3) Nebenabreden
Feste oder freiberufliche Mitarbeiter von 360-G sind nicht bevoll-
mächtigt, Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den jeweiligen
Vertrag einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen,
zu vereinbaren.
§ 1.4) Firmenname
Die in der allgemeinen Geschäftsbedingung mit 360-G genannte
Firmenbezeichnung bezieht sich auf 360-G.com Internetservice
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§ 2. Annahme und Kündigung von Kundenaufträgen
§ 2.1) Annahme eines Kundenauftrages
Ein Kundenauftrag wird mit der Angebotsannahme des Kunden
rechtskräftig. Für Rechnungsbeträge bis Euro 50,00 genügt eine
mündliche, persönliche oder telefonisch erteilte Auftragsvergabe
des Kunden. Bei Rechnungsbeträgen bis Euro 500,00 kann die
Zusage schriftlich oder per eMail erteilt werden. Rechnungs-
beträge über Euro 500,00 bedürfen der schriftlichen Auftrags-
vergabe an 360-G.
§ 2.2) Auftragskündigung durch den Kunden
Eine kostenfreie Auftragskündigung durch den Kunden ist nur
möglich, wenn durch 360-G noch keine entgeltwerten Leistungen
erbracht wurden. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits
getätigten Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 2.3) Auftragskündigung durch 360-G
Eine Auftragskündigung durch 360-G ist möglich, wenn der Kunde
gegen § 4.1, § 4.1.a-d, § 4.2, § 4.3, § 5, § 6.5 oder § 8.2-§ 8.5
dieser AGB verstößt. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits
getätigten Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
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§ 3. Leistungsumfang
§ 3.1) Leistungsumfang von Auftragsarbeiten
Der Leistungsumfang von Auftragsarbeiten durch 360-G ist im
individuellen Auftragsangebot festgelegt.
§ 3.2) Entgeltfreie Leistungen
360-G kann entgeltfreie Leistungen und Dienste jederzeit einstellen
oder gebührenpflichtig weiter anbieten. Ein Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 3.3) Leistungsverzögerung
Bei Leistungs- und Lieferverzögerungen, die 360-G nicht zu vertreten
hat, muß 360-G die vertraglich vereinbarten Leistungen und Lieferungen
erst nach Fortfall der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist
erbringen. 360-G bemüht sich, diese Frist kurz zu halten.
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§ 4. Pflichten des Kunden
§ 4.1) Voraussetzung
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von 360-G sachgerecht zu nutzen.
§ 4.1.a.) Nutzungsmißbrauch
Die Dienste von 360-G dürfen nicht mißbräuchlich oder rechtswidrig
genutzt werden. Bei der Nutzung der Dienste von 360-G ist die Erfüllung
gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen,
soweit dies gegenwärtig oder künftig erforderlich sein sollte.
§ 4.1.b) Inhaltsausgrenzung
Jugendgefährdende, volksverhetzende, verleumderische, beleidigende,
absichtlich unrichtige oder wettbewerbsrechtlich unlautere Ver-
öffentlichungen durch Vertragspartner auf den Servern von 360-G sind
zu unterlassen. 360-G ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit oder
Nutzungs-/Veröffentlichungserlaubnis der vom Kunden gelieferten
Daten zu prüfen.
§ 4.1.c.) Datenschutz
Kunden von 360-G sind verpflichtet, bei Leistungsinanspruchnahme
der Dienste von 360-G die Grundsätze des Datenschutzes nach
geltendem Recht zu befolgen.
§ 4.1.d.) Schadensbekanntgabe
Kunden von 360-G verpflichten sich, alle erkennbaren Mängel und
Schäden unverzüglich zu melden und den Mitarbeitern von 360-G
eine Feststellung und Beseitigung der Störungen zu ermöglichen.
§ 4.2) Urheber-, Copyright-, Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte
Bei den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten wird davon
ausgegangen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und die
für die Verwendung der Daten erforderliche Erlaubnis sich im
Besitz des Kunden befinden.
§ 4.3) Schadenshaftung
Der Kunde haftet für alle Schäden und Fremdansprüche, die 360-G
durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste
von 360-G entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob 360-G die
Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Daten geprüft hat.
§ 4.4) Vertragsverstöße
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten aus § 4.1.a), § 4.1.b), § 4.1.c
oder § 4.2), kann 360-G das Vertragsverhältnis fristlos beenden. In
diesem Fall ist der Kunde zur Schadensersatzzahlung an 360-G in
Höhe des Betrages verpflichtet, den er als festes Entgelt zahlen
müßte, wenn der Vertrag bis zur fristgerechten Kündigung fort-
gesetzt würde. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang
der außerordentlichen Kündigung fällig.
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§ 5. Nutzung durch Dritte
Eine Nutzung der Leistungen und Dienste von 360-G durch Dritte
bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat
keinen Anspruch darauf, daß 360-G die Nutzung durch Dritte gestattet.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, kann 360-G das Vertrags-
verhältnis nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung
einer Frist kündigen.
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§ 6. Zahlungsbedingungen
§ 6.1) Zahlungsbedingungen bis 500,- Euro Rechnungssumme
360-G stellt bei Beträgen bis 500,- Euro i.d.R. Vorkasse-Rechnungen
aus. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug zu begleichen.
§ 6.2) Zahlungsbedingungen über 500,- Euro Rechnungssumme
Rechnungssummen über 500,- Euro können auf Kundenwunsch in
zwei Zahlungsschritten beglichen werden. Die Erstzahlung muß als
Vorkassezahlung mit mindestens 60% der Rechnungssumme vor
Beginn der Auftragsbearbeitung erfolgen. Die Restsumme wird fällig
nach Fertigstellung und vor Auslieferung. Alle Rechte verbleiben bis
zur vollständigen Zahlung bei 360-G.
§ 6.3) Zahlungsbedingungen für Kartenerstellungen
Entgelte aus Unikatarbeiten sind sofort nach Rechnungsstellung
fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt per eMail im PDF-Format. Eine
Rechnungsstellung per Post und Auslieferung auf Datenträger ist
gegen Aufpreis möglich. Die Auslieferung der erstellten Karte/n
erfolgt erst nach Zahlungseingang.
§ 6.4) Zahlungsbedingungen für Fotografie-Dienstleistungen
Entgelte aus fotografischen Dienstleistungen sind wahlweise sofort in
Bar am Tag des Fototermins oder gegen Aufpreis auf Rechnung zu
begleichen. Bei Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag ist inner-
halb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 6.5) Sonstige Entgelte
Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte
sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 360-G läßt dem Kunden
die Nutzungsnachweise in geeigneter Form zukommen.
§ 6.6) Zahlungsverzug
Während eines Zahlungsverzugs des Kunden kann 360-G Zinsen in
Höhe von 3% ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen.
360-G behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
geltend zu machen. Ist der Kunde mehr als zwei Monate mit der
Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann 360-G den Vertrag fristlos
kündigen. Rechnungsansprüche zuzüglich Verzugszinsen und ggf.
weiterer Ansprüche bleiben in diesem Falle
in voller Höhe bestehen.
Nach erfolgloser Anmahnung werden fällige Beträge gerichtlich eingeklagt.
§ 6.7) Rechnungsansprüche
Gegen Ansprüche von 360-G kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn,
das Aufrechnungsverbot würde die Durchsetzung der Gegenforderung
vereiteln. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbe-
haltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abge-
schlossenen Vertrag zu.
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§ 7. Geheimhaltung und Datenschutz
§ 7.1) Geheimhaltung I
Falls nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die vom Kunden
an 360-G unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 7.2) Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß Paragraph 33 Abs. 1 des Bundes-
datenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß 360-G seine Anschrift
in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem
Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und elektronisch abspeichert.
§ 7.3) Geheimhaltung II
Wenn 360-G sich Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste
bedient, ist 360-G berechtigt, diesem Dritten die Teilnehmerdaten
weiterzugeben, sofern dies erforderlich ist.
§ 7.4) Geheimhaltung III
360-G hält alle mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten
Personen dazu an, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen
zu beachten.
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§ 8. Urheber- und Nutzungsrechte
§ 8.1) Urheberrechte
Urheberrechte sind unveräußerlich und nicht übertragbar auf Andere.
Somit liegen die Urheberrechte an neu erstellten oder geänderten
Daten jeder Art bei 360-G.com, bzw. bei beauftragten Dritten
(Fotografen, Programmierer, ..).
§ 8.2) Zeitlich unbegrenzte Nutzungs-, Vervielfältigungs-
und Veröffentlichungsrechte
Wenn nicht schriftlich in Auftragsbestätigung oder Rechnung etwas
anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber von 360-G.com die
zeitlich unbegrenzten Nutzungs-, Vervielfältigungs- und
Veröffentlichungsrechte an den erstellten, bzw. geänderten
oder bearbeiteten Daten. Die Nutzungsrechte sind, wenn nichts
anderes vereinbart nicht exklusiv.
§ 8.3) Erwerb der alleinigen, vollständigen und zeitlich unbegrenzten
Nutzungs-, Vervielfältigungs und Veröffentlichungsrechte
Auf Anfrage können die alleinigen, vollständigen und zeitlich unbe-
grenzten Nutzungs-, Vervielfältigungs und/oder Veröffentlichungsrechte
der von 360-G.com erstellten und/oder geänderten, bzw. bearbeiteten
Daten erworben werden. Dies wird in der Rechnung gesondert vermerkt.
§ 8.4) Eingeschränkte Nutzungs-, Vervielfältigungs und/oder Veröffentlichungsrechte
Falls erforderlich, können Nutzungs-, Vervielfältigungs und/oder
Veröffentlichungsrechte auch individuell und gesondert erteilt werden.
§ 8.5) Beginn der Nutzungs-, Vervielfältigungs-
oder Veröffentlichungserlaubnis
Wenn nicht schriftlich in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung
etwas anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber von 360-G.com
die angebotenen Nutzungs-, Vervielfältigungs- und/oder
Veröffentlichungsrechte nach Zahlung der Rechnungssumme.
Eine frühere Verwendung ist nicht erlaubt.
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§ 9. Haftung und Haftungsbeschränkung
§ 9.1) Haftungsausschluß
360-G haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Insbesondere
hat 360-G Verzögerungen oder die Unmöglichkeit von Lieferungen oder
Leistungen nicht zu vertreten, wenn diese auf Arbeitskampf, behördliche
Anordnung, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer
Betreiber oder Störungen im Bereich der Telekommunikationsunter-
nehmen beruhen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt
unberührt. 360-G haftet nicht für Schäden, die Dritten entstehen.
§ 9.2) Haftung bei Datenverlust
360-G haftet nicht für einen Datenverlust des Kunden der durch regel-
mäßige, tägliche Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form
hätte vermieden werden können. 360-G haftet nicht für Schäden, die
durch sonstige Fehlleistungen der von 360-G erstellten Programme
oder Webseiten entstanden sind und die durch regelmäßige, zeit-
nahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätten vermieden
werden können. Soweit vertragliche Schadensersatzansprüche
nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, ver-
jähren diese spätestens 2 Jahre nach Erbringung der mangel-
haften Leistung.
§ 9.3) Haftung für Inhalte und Veröffentlichungen
360-G haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informa-
tionen. 360-G garantiert weder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität noch deren Freiheit von Rechten Dritter. 360-G haftet nicht
für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen anderer Kunden von
360-G eintreten. 360-G haftet nicht für Copyright-, Urheberrechten bei
Firmen-, Produkt- oder Markennamen, welche öffentlich unter deren
Bezeichnung geführt und bekannt sind oder waren.
§ 9.4) Ausfallhaftung
Bei Ausfall von Netzdiensten wegen Störungen, die außerhalb des
Verantwortungsbereiches von 360-G liegen, erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Bei Ausfall von Diensten, die auf einer anderen Störung
beruhen, werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn sich die Aus-
fallzeit über mehr als einen Tag erstreckt.
§ 9.5) Haftung bei Anwendungserstellung
Die Gewährleistung für Anwendungen und Web-Seiten, die 360-G
für den Kunden erstellt, erfolgt nach Wahl von 360-G durch Nach-
besserung oder Ersatzlieferung. Für Programme oder Webseiten,
die geändert, erweitert oder beschädigt wurden, wird keine Gewähr
übernommen.
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§ 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 48599 Gronau.
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360-G.com Internetservice
Inh.: Peter Zeller
Steinfurter Str. 11
48599 Gronau
Telefon: +49 (0)2565 407942
www.360-G.com
info@360-G.com
zuständige Steuerbehörde: Finanzamt Ahaus
Gerichtsstand ist Gronau
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