Eine Apotheken-Homepage unterliegt besonderen gesetzlichen Bedingungen.
Wir haben Ihnen einige Daten zusammengestellt, die es bei Homepages für
Apotheken zu beachten gilt. Wenn Sie bereits eine Apotheken-Homepage
haben, können Sie mit der Checkliste und den gesetzlichen Vorgaben über-
prüfen, ob jetzt Zeit für ein Seiten-Update wäre. Wenn Sie noch keine
Internetpräsenz besitzen, sollten Sie uns kontaktieren.
Gesetzliche Vorgaben für Apotheken-Homepages
Checkliste für Apotheken-Homepage
Verwendung von Fotos und Bildern
Download von Gesetzestexten
Die Apotheken-Homepage ist als Informationsmedium unverzichtbar.
- 24 Stunden Erreichbarkeit für Ihre Kunden,
- das gestiegene Informationsbedürfnis von Patienten,
- Auslagerung von Service- und Informationsleistungen,
- Entlastung von Stoßzeiten in der Apotheke, ...
Dies sind nur einige Stichpunkte, die eine eigene Homepage
zum MUSS für jede/n niedergelassene/n Apotheker/in machen.
Gesetzliche Vorgaben für Apotheken-Homepages
Eine Apotheken-Homepage unterliegt besonderen gesetzlichen Bedingungen.
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Inhalte, Fotos und Gestaltung der Apotheken-Homepage müssen den Richtlinien von Teledienstegesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker entsprechen.
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Das Impressum muss einfach zu finden sein und Name, Anschrift, sowie eMailadresse der Apotheke enthalten. Der niedergelassene Apotheker, bzw. die niedergelassene Apothekerin müssen namentlich genannt sein. Falls davon abweichend, zusätzlich den Namen der für die Internetseiten verantwortlichen Person.
Zusätzliche Angaben im Impressum bei Heilberufen:
Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde (Apothekerkammer).
Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung Apotheker bzw. Apothekerin
erworben wurde.
Hinweis auf die Berufsordnung und Informationen darüber, wo Besucher die Berufsordnung einsehen können. Wer diese Informationen im Impressum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, kann mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro belegt werden !
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Ein Disclaimber oder Haftungsausschluß für Links zu fremden Seiten. Der Disclaimber ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sollte auf keiner .de-Domain fehlen. Im Link-Disclaimber sollte z.B. ein Hinweis zu finden sein, dass man sich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten distanziert.
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Checkliste für Apotheken-Homepages
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Eine Apotheken-Homepage sollte neben den gesetzlichen Pflichtangaben folgende organisatorische und informative Hinweise enthalten:
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Informationen über Öffnungszeiten.
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Erreichbarkeit des ärztlichen Notdienstes außerhalb der Sprechzeiten.
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Welche Apotheke außerhalb der Öffnungszeiten Notdienst hat.
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Das Leistungsspektrum der Apotheke. Zum Beispiel:
- Beratungsangebot
- Leihservice fur medizinische oder therapeutische Geräte
- Informationen zu den angebotenen Services (Medikamentenvorbestellung, Kundenkarte, Reiseimpfberatung, EC-Cash, ... )
- Aktuelle einschließlich der individuellen Gesundheitsleistungen.
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Aktuelle Gesundheitstips (z.B. nach Jahreszeiten)
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Eine stets aktualisierte Linkliste zu seriösen, medizinischen Informationen u. Gesundheitstips.
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Ausführliche medizinische Informationen und Gesundheitstips zu bestimmten Leistungsbereichen. Ggf. reicht die oben erwähnte Linkliste, bzw. ergänzt Ihre eigenen Angaben.
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Anfahrtsweg mit Kartenausschnitt, wo die Apotheke zu finden ist.
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Ein interaktives, virtuelles 360°-Abbild der Apotheke.
Den optimalen Eindruck erzeugen Sie mit einem 360° Panorama der Apotheke. Laden Sie die Besucher Ihrer Homepage ein, die Apotheke bereits Online virtuell und interaktiv zu besuchen. Kein anderes Medium vermittelt ein besseres Abbild der Apotheke als interaktive 360° Panoramadarstellungen. Durch die Verwendung neuester Fototechnik können wir die "Königsklasse der Raumdarstellung" sehr preiswert und in beeindruckender Qualität realisieren.
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Mit diesen Online-Angeboten entlasten Sie Ihr Apotheken-Team:
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Medikamentenvorbestellung
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Apotheken-Newsletter für Ihre Patienten (z.B. für Vorsorge-Hinweise, Grippewelle, ...).
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Reiseimpfberatung
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.... und vieles mehr. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Homepage effektiv und praxisnah in den Tätigkeitsbereich einbinden und welche Möglichkeiten Ihnen damit offenstehen.
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Bereiche der Homepage zur einfachen Selbstverwaltung:
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Neben den statischen HTML-Seiten mit festen Inhalten sollte eine gute Apothekenseite Bereiche enthalten, die der Apotheker / die Apothekerin schnell, einfach und eigenständig bearbeiten kann. Wir passen dabei das Redaktionssystem (CMS / Content Management System) Ihren individuellen Bedürfnissen an. Ein Seiten-Update erledigen Sie so ganz einfach und in Echtzeit über eine passwortgeschützte Administrationsseite mit Ihrem Browser. Texte einkopieren - speichern - fertig. Die neuen Inhalte sind sofort Online. Mit regelmäßigen Updates ist Ihre Homepage so immer top-aktuell.
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PR, Linklisten- & Suchmaschineneinträge
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Damit die Apotheken-Homepage in Suchmaschinen und (regionalen) Suchlisten gefunden werden kann, müssen die entsprechenden Einträge gemacht werden. Die PR im Web passen wir individuell an die gewünschte Zielgruppe und das regionale Erfassungsgebiet an. Wir zeigen Ihnen gerne TopPlazierungen unserer Referrenzseiten. Besprechen Sie mit uns den gewünschten PR-Umfang. Wichtig! Nehmen Sie Domain und e-Mailadresse in alle Geschäftsbriefe und Druckunterlagen mit auf. Bestehende Flyer und Printunterlagen können ggf. mit Domain-Aufklebern aktualisiert werden.
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Führen Sie eine Patientenbefragung durch !
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Die Inhalte müssen die Besucher wirklich interessieren. Führen Sie eine Befragung durch, welche Bereiche bei IHREN Kunden auf besonderes Interesse stoßen. Dies läßt sich einfach, schnell und effektiv über mittels ausgelegten Fragebogen in der Apotheke realisieren. Durch die Mitwirkung der Kunden bei der Themenwahl haben Sie grundlegende Informationen für die thematische Ausgestaltung Ihrer Homepage. Gerne führen wir die Umfrage und Auswertung der Kundenbefragung für Sie durch. Die Apotheken-Homepage wird nur dann zu einem wirksamen Instrument für Kundenbindung und -gewinnung, wenn die dort präsentierten Inhalte für die Besucher auch informativ und stets aktuell sind.
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Aufgepasst bei Fotos und Bildern auf Apotheken-Homepages
Fotos von Apotheken, Apotheker/in, Personal und med. Geräten müssen dem
Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und
der Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker entsprechen.
Die Grundregel dabei lautet: "Mit Bildern informieren, nicht werben !"
Die Verwendung von Fotos bei Apotheken-Homepages ist eine Gratwanderung
zwischen Information und Werbung. Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung,
die Bildbeschreibung und die Plazierung im Einzelfall an, ob ein Bild als
Werbung aufgefasst wird oder eine bildliche Information darstellt.
Erlaubte Fotos:
+ Apotheker können sich in Berufskleidung präsentieren.
Die bildliche Darstellung von Angehörigen medizinischer Fachberufen in Berufs-
kleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit, ist laut Berufsordnung, dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Heilmittelwerbegesetz und der
Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker grundsätzlich zulässig.
+ Informative Bilder
Informative Bilder der Apotheke. Medizinische Darstellungen, wenn Sie nicht in
unmittelbarem Zusammenhang zu angebotenen Leistungen oder Produkten stehen.
Plazierung der Fotos:
Fotos von Apotheke, Apotheker/in und Personal müssen z.B. deutlich von
Medikamenten und deren Wirkungsbeschreibung getrennt sein. Sie dürfen
also bei Websites keinesfalls ein werbendes Motiv darstellen.
Nicht erlaubte Fotos:
Sobald es auf der Seite um die Bewerbung eines konkreten medizinischen
Verfahrens oder eines Medikamentes im Sinne einer Absatzwerbung geht,
ist ein weißer Arzt- oder Apothekerkittel auf einem Foto laut Heilmittelwerbe-
gesetz tabu. Es darf nicht mit der bildlichen Darstellung von Angehörigen der
Heilberufe und medizinischen Fachberufe in der Berufskleidung oder bei der
Ausübung der Tätigkeit geworben werden.
Apotheker/in und Personal dürfen bei Aufnahmen keine medizinischen
Instrumente wie Stethoskope tragen. Ein absolutes Tabu sind sowie Vorher-/
Nachher-Bilder von Behandlungen oder Operations-Fotos mit dem Arzt der
die Webseite betreibt, sowie plakative Werbefotos und ähnliches.
Abbildungsrechte bei Personenaufnahmen:
Bei Aufnahmen muß von allen abgebildeten Personen eine
unterzeichnete Einverständniserklärung abgegeben werden.
Fotos und Webauftritt prüfen lassen:
Um letztendlich vollkommen sicher zu gehen, dass der Web-Auftritt den
Bestimmungen entspricht, können Apotheker die Homepage oder einzelne
Fotos vor der Veröffentlichung und unter Angabe des inhaltlichen
Zusammenhangs der zuständigen Apothekerkammer
zur rechtlichen Prüfung vorlegen.
Download von Gesetzestexten
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