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Homepages

Ärzte- oder Praxishomepage



Eine Praxis- oder Ärzte-Homepage unterliegt besonderen gesetzlichen
Bedingungen. Wir haben Ihnen einige Daten zusammengestellt, die es
bei Homepages für Heilberufe zu beachten gilt. Wenn Sie bereits eine
Praxis-Homepage haben, können Sie mit der Checkliste und den gesetz-
lichen Vorgaben überprüfen, ob jetzt Zeit für ein Seiten-Update wäre.
Wenn Sie noch keine Internetpräsenz besitzen, sollten Sie uns kontaktieren.

Gesetzliche Vorgaben für Ärzte-Homepages

Checkliste für Ihre Praxis-Homepage

Verwendung von Fotos und Bildern

Download von Gesetzestexten

Die Praxis-Homepage ist kein Prestigeobjekt,
sondern vielmehr die effektive Online-
Erweiterung der alltäglichen Praxis-Tätigkeit.

24 Stunden Erreichbarkeit, das gestiegene Informationsbedürfnis von

Patienten, Auslagerung von Service- und Informationsleistungen,

Entlastung von Stoßzeiten, ...
Dies sind nur einige Stichpunkte, die eine Praxis-Homepage
zum MUSS für jeden niedergelassenen Arzt machen.



Gesetzl. Vorgaben
Checkliste
Fotos
Download
Seitenanfang

Gesetzliche Vorgaben für Ärzte-Homepages

Eine Praxis- oder Ärzte-Homepage unterliegt besonderen gesetzl. Bedingungen.
Inhalte, Fotos und Gestaltung der Praxis-Homepage müssen den Richtlinien von Teledienstegesetz, dem Heilmittelwerbegesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte entsprechen.
Das Impressum muss einfach zu finden sein und Name, Anschrift, sowie eMailadresse des niedergelassenen Arztes, bzw. der niedergelassenen Ärztin enthalten. Falls davon abweichend, zusätzlich den Namen der für die Internetseiten verantwortlichen Person. Zusätzliche Angaben im Impressum bei Heilberufen:
Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesärztekammer).
Staat, in dem die gesetzliche Berufsbezeichnung Arzt bzw. Ärztin erworben wurde.
Hinweis auf die Berufsordnung und Informationen darüber, wo Besucher die Berufs-
ordnung einsehen können.
Wer diese Informationen im Impressum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, kann mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro belegt werden !
Ein Disclaimber oder Haftungsausschluß für Links zu fremden Seiten. Der Disclaimber ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sollte auf keiner .de-Domain fehlen. Im Link-Disclaimber sollte z.B. ein Hinweis zu finden sein, dass man sich ausdrücklich von allen verlinkten Inhalten distanziert.


Gesetzl. Vorgaben
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Fotos
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Checkliste für Praxis-Homepages


Eine Praxis-Homepage sollte neben den gesetzlichen Pflichtangaben
die folgende organisatorische und informative Hinweise enthalten:
Informationen über Sprechstundenzeiten.
Erreichbarkeit des ärztlichen Notdiensts außerhalb der Sprechzeiten.
Welcher Kollege während der Urlaubszeit die Vertretung übernimmt.
Das Leistungsspektrum der Praxis, einschließlich der individuellen Gesundheitsleistungen.
Eine stets aktualisierte Linkliste zu seriösen, medizinischen Informationen u. Gesundheitstips.
Ausführliche medizinische Informationen und Gesundheitstips zu bestimmten Leistungsbereichen. Ggf. reicht die oben erwähnte Linkliste, bzw. ergänzt Ihre eigenen Angaben.
Anfahrtsweg mit Kartenausschnitt, wo die Praxisräume zu finden sind.
Überblick der Praxis-Räumlichkeiten.
Den optimalen Eindruck erzeugen Sie mit einer Virtuellen Tour durch die Praxisräume. Kein anderes Medium vermittelt ein besseres Abbild der Praxisräume als interaktive 360° Panoramadarstellungen. Durch die Verwendung neuester Fototechnik können wir die "Königsklasse der Raumdarstellung" sehr preiswert und in beeindruckender Qualität
realisieren.



Mit diesen Online-Angeboten entlasten Sie Ihr Praxisteam:
Terminreservierungen per E-Mail.
Praxis-Newsletter für Ihre Patienten (z.B. für Vorsorge-Hinweise, Grippe-Impfungen, ...).
Rezept-Vorbestellung für Folge-Rezepte.
.... und vieles mehr. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Homepage effektiv und praxisnah in den Tätigkeitsbereich einbinden und welche Möglichkeiten Ihnen damit offenstehen.



Bereiche der Homepage zur einfachen Selbstverwaltung:
Neben den statischen HTML-Seiten mit festen Inhalten sollte eine gute Praxis-Homepage Bereiche enthalten, die der Arzt / die Ärztin oder das Praxisteam schnell, einfach und eigenständig bearbeiten kann. Wir passen dabei das Redaktionssystem (CMS / Content Management System) Ihren individuellen Bedürfnissen an. Ein Seiten-Update erledigen Sie so ganz einfach und in Echtzeit über eine passwortgeschützte Administrationsseite mit Ihrem Browser. Texte einkopieren - speichern - fertig. Die neuen Inhalte sind sofort Online. Mit regelmäßigen Updates ist Ihre Homepage so immer top-aktuell.



PR, Linklisten- & Suchmaschineneinträge
Damit die Praxis-Homepage in Suchmaschinen und (regionalen) Suchlisten gefunden werden kann, müssen die entsprechenden Einträge gemacht werden. Die PR im Web passen wir individuell an die gewünschte Patientenzielgruppe und das regionale Erfassungsgebiet an. Wir zeigen Ihnen gerne TopPlazierungen unserer Referrenzseiten.
Besprechen Sie mit uns den gewünschten PR-Umfang. Wichtig! Nehmen Sie Domain und e-Mailadresse in alle Geschäftsbriefe und Druckunterlagen mit auf. Bestehende Flyer und Printunterlagen können ggf. mit Domain-Aufklebern aktualisiert werden.



Führen Sie eine Patientenbefragung durch !
Die Inhalte müssen die Patienten wirklich interessieren. Führen Sie eine Patientenbefragung durch, welche Bereiche bei IHREN Patienten auf besonderes Interesse stoßen. Dies läßt sich einfach, schnell und effektiv über Handzettel im Wartezimmer zu realisieren. Durch die Mitwirkung der Patienten bei der Themenwahl haben Sie grundlegende Informationen für die thematische Gestaltung Ihrer Homepage. Gerne führen wir die Umfrage und Auswertung der Patientenbefragung für Sie durch. Die Praxis-Homepage wird nur dann zu einem wirksamen Instrument für Patientenbindung und Patientengewinnung, wenn die dort präsentierten Inhalte für die Patienten informativ und aktuell sind.



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Fotos
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Aufgepasst bei Fotos und Bildern auf Ärzteseiten

Aufgepasst bei Fotos auf Praxis-Homepages
Fotos von Praxis, Personal und med. Geräten müssen dem Heilmittelwerbegesetz,

dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und der Berufsordnung für Ärzte
entsprechen.

Die Grundregel dabei lautet: "Mit Bildern informieren, nicht werben !"
Die Verwendung von Fotos für den eigenen Web-Auftritt ist für Ärzte immer eine

Gratwanderung zwischen Information und Werbung. Dabei kommt es aber auf die
konkrete Ausgestaltung im Einzelfall an.
"Bei Arztfotos im Web ist Fingerspitzengefühl gefragt."

Erlaubte Fotos:
+ Praxisteams können sich in Berufskleidung präsentieren.
Die bildliche Darstellung von Angehörigen der Heilberufe und medizinischen Fach-

berufen in Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit ist laut Berufsordnung,
dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz
grundsätzlich zulässig.
+ Informative Bilder
Informative Bilder der Praxis. Medizinische Darstellungen, wenn Sie nicht in

unmittelbarem Zusammenhang zu angebotenen Leistungen oder Produkten stehen.
Plazierung der Fotos:
Fotos müssen deutlich von der Darstellung des Leistungsangebots und der

Behandlungsmethoden getrennt sein. Sie dürfen also bei Websites keinesfalls
auf der Seite mit der Tätigkeitsdarstellung des Arztes plaziert werden. Das
Heilmittelwerbegesetz setzt Medizinern dabei sehr enge Grenzen.

Nicht erlaubte Fotos:
Sobald es auf der Seite um die Bewerbung eines konkreten medizinischen

Verfahrens oder einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme im Sinne einer
Absatzwerbung geht, ist ein Arztkittel auf einem Foto laut Heilmittelwerbe-
gesetz tabu. Es darf nicht mit der bildlichen Darstellung von Angehörigen
der Heilberufe und medizinischen Fachberufe in der Berufskleidung oder
bei der Ausübung der Tätigkeit geworben werden. Juristisch angreifbar sind
auch Fotos in weißer Kleidung oder Abbildungen mit dem Patienten in
Behandlung. Arzt, Ärztin und Praxispersonal dürfen bei Aufnahmen keine
medizinischen Instrumente wie Stethoskope tragen. Ein absolutes Tabu sind
Vorher-Nachher-Bilder von Behandlungen oder Operations-Fotos mit dem
Arzt der die Webseite betreibt, sowie plakative Werbefotos und ähnliches.

Abbildungsrechte bei Personenaufnahmen:
Bei Aufnahmen muß von allen abgebildeten Personen eine

unterzeichnete Einverständniserklärung abgegeben werden.

Fotos und Webauftritt prüfen lassen:
Um letztendlich vollkommen sicher zu gehen, dass der Web-Auftritt den

Bestimmungen entspricht, können Ärzte die Homepage oder einzelne Fotos
vor der Veröffentlichung und unter Angabe des inhaltlichen Zusammenhangs
der zuständigen Ärztekammer zur rechtlichen Prüfung vorlegen.


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Fotos
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Download von Gesetzestexten

Berufsordnung für Ärzte (PDF, 86,8 KB) Berufsordnung für Ärzte (PDF, 86,8 KB)

Berufsordnung für Nordrheinische Ärzte (PDF, 201 KB) Berufsordnung für Nordrheinische Ärzte (PDF, 201 KB)

Heilmittelwerbegesetz (PDF, 61,8 KB) Heilmittelwerbegesetz (PDF, 61,8 KB)

Teledienstgesetz (PDF, 21,8 KB) Teledienstgesetz (PDF, 21,8 KB)

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (PDF, 21,8 KB) Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (PDF, 21,8 KB)